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Ersatzwahl eines Mitglieds der Rechnungsprüfungskommission (RPK) Hettlingen für den Rest der Amtsdauer 2022 - 2026
Infolge Wegzugs eines RPK-Mitglieds ist eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger für den Rest der laufenden Amtsdauer 2022 - 2026 zu wählen. In Anwendung von Art. 4 Ziffer 3 der Kirchgemeindeordnung sowie § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens am 21. August 2025 Wahlvorschläge bei der Kirchenpflege Hettlingen, Kirchsteig 7, einzureichen.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Kirchgemeinde hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.
Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Kirchgemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation im amtlichen Publikationsorgan an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Die Kirchenpflege Hettlingen erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl durchgeführt.
Formulare für die Wahlvorschläge sind beim Sekretariat der Kirchgemeinde, Kirchsteig 7, erhältlich.
Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihrer Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Bezirkskirchenpflege Winterthur, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Hettlingen, 11. Juli 2025
Kirchenpflege Hettlingen