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Ersatzwahl eines Mitglieds der Rechnungsprüfungskommission (RPK) Hettlingen für den Rest der Amtsdauer 2022 - 2026
Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 11. Juli 2025 ist für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Kirchenpflege innert der festgesetzten Frist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:
Rosmarie Staub, Dammstr. 11, 8442 Hettlingen, geb. 5. Juni 1952
In Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 29. August 2025, angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen oder geändert werden oder auch neue Wahlvorschläge bei der Kirchenpflege eingereicht werden können.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen, Vornamen und Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.
Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Formulare für die Wahlvorschläge sind beim Sekretariat der Kirchgemeinde Hettlingen, Kirchsteig 7, erhältlich.
Die Kirchenpflege erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind.
Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel durchgeführt.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung im amtlichen Publikationsorgan an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Bezirkskirchenpflege Winterthur, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Hettlingen, 22. August 2025
Kirchenpflege Hettlingen