Kirchgemeindeversammlung
Einladung und beleuchtender Bericht zur Kirchgemeindeversammlung
vom Freitag, 19. Juni 2026, 20.00 Uhr, Kirche
Die reformierte Kirchenpflege lädt Sie, liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der reformierten Kirchgemeinde Hettlingen, zur ordentlichen Kirchgemeindeversammlung ein. Stimmberechtigt an der Kirchgemeindeversammlung, sind alle Mitglieder der Kirchgemeinde Hettlingen, die das 16. Altersjahr vollendet haben. Gäste, Freunde und Jugendliche unserer Kirchgemeinde sind ebenfalls herzlich willkommen.
Traktanden:
- Wahl eines/einer Stimmenzählers/Stimmenzählerin
- Abnahme Jahresrechnung 2025
- Abnahme Jahresbericht 2025
- Gesamterneuerungswahl Rechnungsprüfungskommission (Mitglieder und Präsidium)
Anfragen gemäss §17 des Gemeindegesetzes sind mindestens zehn Arbeitstage vor der Versammlung an das Sekretariat, Kirchsteig 7, 8442 Hettlingen, schriftlich einzureichen.
Im Anschluss an die Kirchgemeindeversammlung lädt die Kirchenpflege alle Anwesenden zu einem Apéro ein.
Die Akten liegen ab dem 22. Mai 2024 in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf, sind auf der Webseite einsehbar oder können über das Sekretariat 052 301 12 81 oder ref-hettlingen@ref-hettlingen.ch bezogen werden.
Reformierte Kirchenpflege Hettlingen
Hettlingen, 19. Mai 2026
Abnahme Jahresrechnung 2025
Antrag:
Die Kirchenpflege beantragt der Kirchgemeindeversammlung, die Jahresrechnung und die Sonderrechnungen 2025 der Reformierten Kirchgemeinde Hettlingen zu genehmigen.
(Aktenauflage: detaillierte Jahresrechnung 2025)
Bericht der Kirchenpflege
Das Jahr 2025 resultierte für die reformierte Kirchgemeinde Hettlingen mit einem Gesamtaufwand von CHF 787'343.14 (Im Vorjahr CHF 760'243.14) und einem Gesamtertrag von CHF 778'269.09 (Im Vorjahr CHF 771'695.09). Anstelle eines budgetierten Aufwandüberschuss von CHF 24'500.00 wurde somit ein effektiver Aufwandüberschuss von CHF 9'074.05 (Im Vorjahr Ertragsüberschuss von CHF 11'451.95) erzielt. Im Verwaltungsvermögen wurden Investitionen von CHF 11'870.05 getätigt. Das Zweckfreie Eigenkapital beträgt neu CHF 740'676.15 (Im Vorjahr CHF 749'750.20).
Finanzieller Überblick zur Jahresrechnung
Das Jahr 2025 resultierte für die reformierte Kirchgemeinde Hettlingen mit einem Gesamtaufwand von Fr. 787'343.14 (Im Vorjahr Fr. 760'243.14) und einem Gesamtertrag von Fr. 778'269.09 (Im Vorjahr Fr. 771'695.09). Anstelle eines budgetierten Aufwandüberschuss von Fr. 24'500.00 wurde somit ein effektiver Aufwandüberschuss von Fr. 9'074.05 (Im Vorjahr Ertragsüberschuss von Fr. 11'451.95) erzielt. Im Verwaltungsvermögen wurden Investitionen von Fr. 11'870.05 getätigt. Das Zweckfreie Eigenkapital beträgt neu Fr. 740'676.15 (Im Vorjahr Fr. 749'750.20).
Erläuterungen zum abgeschlossenen Rechnungsjahr
Trotz den tieferen Steuereinnahmen konnte das Rechnungsjahr 2025 mit einem kleineren Aufwandüberschuss als budgetiert abgeschossen werden. Dies ist auf gesunkene Ausgaben im Sach- und übrigen Betriebsaufwand sowie auf tiefere Abschreibungen (aufgrund der günstigeren Fassadenrennovation) als geplant zurückzuführen. Aufgrund der tieferen Steuereinnahmen sinkt auch die Rückstellung für den Zentralkassenbeitrag.
Bilanz
Der Aufwandüberschuss der Erfolgsrechnung wird dem Bilanzüberschuss belastet. Dadurch vermindert sich der Bilanzüberschuss auf Fr. 740'676.15.
Rechnungsprüfungskommission
Die Rechnungsprüfungskommission stellt fest, dass die Jahresrechnung der Reformierten Kirchgemeinde Hettlingen finanzrechtlich zulässig und rechnerisch richtig ist. Die finanzpolitische Prüfung der Jahresrechnung gibt zu keinen Bemerkungen Anlass.
Die Rechnungsprüfungskommission hat den Kurzbericht der finanztechnischen Prüfung zur Kenntnis genommen.
Die Rechnungsprüfungskommission beantragt der Kirchgemeindeversammlung, die Jahresrechnung und die Sonderrechnungen 2025 der Reformierten Kirchgemeinde Hettlingen entsprechend dem Antrag des Kirchenpflege zu genehmigen.
Abnahme Jahresbericht 2025
Antrag:
Die Kirchenpflege beantragt der Versammlung, den Jahresrückblick 2025 zur Kenntnis zu nehmen.
Bericht der Kirchenpflege
In der Kirchgemeindeordnung der reformierten Kirchgemeinde Hettlingen vom 30. Januar 2025 ist in Art. 12 festgehalten, dass die Kirchgemeindeversammlung die Befugnis hat, den Jahresbericht der Kirchenpflege entgegenzunehmen. Der Jahresbericht wird in der Versammlung vom 19. Juni 2026 von der Kirchenpflege präsentiert.
Gesamterneuerungswahl Rechnungsprüfungskommission (Mitglieder und Präsidium)
Antrag:
Die Kirchenpflege beantragt der Kirchgemeindeversammlung für die Amtszeit 2026 - 2030 höchstens fünf Personen und aus deren Mitte ein Präsidium zu wählen.
Bericht der Kirchenpflege
Gemäss der Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich vom 17. März 2009 und der Kirchgemeindeordnung der reformierten Kirche Hettlingen vom 30. Januar 2025 obliegt die Wahl der Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission (RPK) und aus deren Mitte das Präsidium der Kirchgemeindeversammlung Die RPK hat fünf Mitglieder zu umfassen. Folgende Personen stellen sich für das Amt zur Verfügung und werden zur Wahl vorgeschlagen:
- Christian Schäfli, Stationsstrasse 4
- Martin Schifferle, Im Herenbäumen 26
- Romi Staub, Dammstrasse 11
- Richard Wirth, Im Grund 18
- Peter Zwicky, Mitteldorfstrasse 16
Richard Wirth wird zudem wieder für das Präsidium der Rechnungsprüfungs-kommission zur Wahl vorgeschlagen.