Kirchgemeindeversammlung
Beschlüsse der
Kirchgemeindeversammlung
vom Freitag, 19. Juni 2026
- Die Kirchgemeindeversammlung genehmigt die Jahresrechnung 2025 mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 9'074.05 und den Abschluss der Sonderrechnung
- Die Kirchgemeindeversammlung genehmigt den Jahresbericht 2025
- Die Kirchgemeindeversammlung wählt für die Amtszeit 2026 - 2030 Christian Schäfli, Martin Schifferle, Rosmarie Staub, Richard Wirth und Peter Zwicky sowie für das Präsidium Richard Wirth in die Rechnungsprüfungskommission
Das Versammlungsprotokoll liegt während 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, in der Gemeindeverwaltung während der ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.
Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen und wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder wegen Unangemessenheit innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Winterthur, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender Anzahl für die Rechtsmittelinstanz und die Vorinstanz beizulegen. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen ist kostenlos. Im Übrigen hat die unterliegende Partei die Kosten des Rekursverfahrens zu tragen.
Reformierte Kirchenpflege Hettlingen
Hettlingen, 29. Juni 2026