Kirchgemeindeversammlung
Beschluss der Kirchgemeindeversammlung vom
Freitag, 24. November 2023
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- Annahme des Budgets 2024
Das Versammlungsprotokoll liegt während 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, in der Gemeindeverwaltung während der ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.
Gegen die Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Winterthur, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur, schriftlich Rekurs erhoben werden.
Im Übrigen kann gegen die Beschlüsse gestützt auf Art. 10 Abs. 1 VRG binnen 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde bei der Bezirkskirchenpflege erhoben werden.
Begehren um Berichtigung des Protokolls sind als Rekurs binnen der nämlichen Frist, vom Beginn der Auflage an, gerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege einzureichen.
Reformierte Kirchenpflege Hettlingen
Hettlingen, 1. Dezember 2023