Kirchgemeindeversammlung
Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom
Freitag, 22. November 2024
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- Die Kirchgemeindeversammlung genehmigt das Budget 2025 mit einem Aufwandüberschuss von CHF 24'500.00
- Die Kirchgemeindeversammlung beschliesst einen Steuerfuss von 13% für das Jahr 2025
- Die Kirchgemeindeversammlung stimmt dem Antrag zur Änderung der Artikel 11 und 15 der Kirchgemeindeordnung zu
Das Versammlungsprotokoll liegt während 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, in der Gemeindeverwaltung während der ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.
Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen und wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder wegen Unangemessenheit innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Winterthur, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender Anzahl für die Rechtsmittelinstanz und die Vorinstanz beizulegen. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen ist kostenlos. Im Übrigen hat die unterliegende Partei die Kosten des Rekursverfahrens zu tragen.
Reformierte Kirchenpflege Hettlingen
Hettlingen, 6. Dezember 2024