Kirchgemeindeversammlung

Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung

vom Freitag, 21. November 2025

 

  • Die Kirchgemeindeversammlung genehmigt für das Jahr 2026 das Budget mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 15'100.00 und den Steuerfuss von 13% (unverändert)

 

Das Versammlungsprotokoll liegt während 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, in der Gemeindeverwaltung während der ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.

Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen und wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder wegen Unangemessenheit innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Winterthur, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender Anzahl für die Rechtsmittelinstanz und die Vorinstanz beizulegen. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen ist kostenlos. Im Übrigen hat die unterliegende Partei die Kosten des Rekursverfahrens zu tragen.

 

Reformierte Kirchenpflege Hettlingen

 

Hettlingen, 28. November 2025

 

 

 

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Reformierte Kirchgemeinde Hettlingen
Kirchsteig 7
8442 Hettlingen
Tel052 301 12 81
E-Mailref-hettlingen@ref-hettlingen.ch

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