Massnahmen Corona-Virus

Aktuelle Massnahmen zur Corona-Pandemie

(Update gültig ab 16.2.2022)

 

Da der Bundesrat den Ausstieg aus den Pandemie-Massnahmen beschlossen hat, gibt es für alle kirchlichen Veranstaltungen, Gottesdienste und den kirchlichen Unterricht keinerlei Auflagen mehr. Die Zertifikats- und Maskenpflicht entfällt.

Wir freuen uns, dass nun wieder vielfältige Begegnungen ohne Einschränkungen möglich sind, besonders mit Blick auf die bevorstehenden Oster- und Pfingstfeierlichkeiten.

Weiterhin ist aber Vorsicht und Zurückhaltung geboten. Vorderhand sollten keine dichtgedrängten Menschenansammlungen entstehen. Auf Abstände und regelmässiges Lüften soll geachtet werden. Selbstverständlich können auf freiwilliger Basis Masken getragen werden.

Die detaillierten Weisungen des Kirchenrates finden Sie hier.

 

Mit herzlichen Grüssen im Namen der Kirchenpflege, des Pfarrteams und allen Mitarbeitenden

Barbara Jones, Kirchenpflege

Weitere Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie

(Update gültig ab 21.1.2022)

 

Mit dem Ende der Festtage ist die Zeit der besucherstarken Gottesdienste vorbei. Aus diesem Grund hat die Kirchenpflege entschieden, die kommenden Gottesdienste per sofort ohne Zertifikatspflicht zu feiern. In allen Gottesdiensten und Veranstaltungen gilt eine Maskentragpflicht.

Gottesdienste bis 50 Personen
Diese Gottesdiensten werden ohne Zertifikatspflicht durchgeführt. Es müssen die Abstände (1.5m) eingehalten werden. Der anschliessende Kirchenkaffee/-apéro gilt als Veranstaltung und ist darum zertifikatspflichtig.

Gottesdienste mit mehr als 50 Personen
Bei Gottesdiensten bei denen mehr als 50 Besuchende erwartet werden, gilt weiterhin die Zertifikatspflicht (2G). Diese wird vorgängig unter www.ref-hettlingen.ch und im Aushang publiziert.

Veranstaltungen
Grundsätzlich gilt bei allen weiteren Veranstaltungen die Zertifikatspflicht (2G) und die Maskentragepflicht. Das Konsumieren von Speisen und Getränken ist in Innenräumen ausschliesslich am Sitzplatz erlaubt. Es müssen nach Möglichkeit die Abstände eingehalten und die Kontaktdaten erfasst werden. Findet die Konsumation draussen statt, sind die Abstände einzuhalten sofern keine Zertifikatspflicht besteht.

Religionsunterricht und Anlässe mit Kindern
Die Zertifikatspflicht gilt grundsätzlich nach wie vor erst ab 16 Jahren. Gemäss Verfügung des Zürcher Regierungsrates gilt für die Kinder zurzeit jedoch ab der ersten Klasse eine Maskentragpflicht.

Bitte informieren Sie sich kurz vor den Gottesdiensten und Veranstaltungen auf unserer Homepage www.ref-hettlingen.ch, welche Corona-Regeln aktuell gelten.

Die detaillierten Weisungen des Kirchenrates finden Sie hier.

Wir hoffen weiterhin, die kommende Zeit gut zu überstehen und dass trotz allem Begegnungen möglich sind.

Mit herzlichen Grüssen im Namen der Kirchenpflege, des Pfarrteams und allen Mitarbeitenden

 

Barbara Jones, Kirchenpflege

Weitere Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie

(Update gültig ab 6.12.2021)

 

In Reaktion auf die sich wieder verschärfende Pandemie-Situation hat der Bundesrat neue Massnahmen beschlossen. Für unsere Kirchgemeinde haben die neuen Regelungen folgende Auswirkungen:

Gottesdienste und weitere Anlässe
Bei den Gottesdiensten und weiteren Anlässe gilt in der Kirchgemeinde Hettlingen die Zertifikatspflicht. Daneben gilt ab sofort zusätzlich auch die Maskenpflicht.

Für die Regio-Gottesdienste gelten grundsätzlich die Regeln der jeweiligen Gemeinde (Dägerlen ohne, Hettlingen mit Zertifikat).

Konsumation
Das Konsumieren von Speisen und Getränken ist in Innenräumen nur bei zertifikatspflichtigen Anlässen und ausschliesslich am Sitzplatz erlaubt. Es müssen nach Möglichkeit die Abstände eingehalten und die Kontaktdaten erfasst werden. Findet die Konsumation draussen statt, sind die Abstände einzuhalten und wirksame Abschrankungen aufzustellen, sofern keine Zertifikatspflicht besteht.

Religionsunterricht und Anlässe mit Kindern
Die Zertifikatspflicht gilt grundsätzlich nach wie vor erst ab 16 Jahren. Gemäss Verfügung des Zürcher Regierungsrates gilt für Kinder ab der vierten Klasse eine Maskenpflicht. Bei altersdurchmischten Angeboten gilt sie auch für jüngere Kinder bzw. ab 3. Januar 2022 generell bereits ab der 1. Klasse. Zudem gilt die Maskenpflicht auch auf der Sekundarstufe II (Sekundar- und Berufsschulen, Gymnasien).

Bitte informieren Sie sich kurz vor den Gottesdiensten und Veranstaltungen auf unserer Homepage www.ref-hettlingen.ch, welche Corona-Regeln aktuell gelten.

Die detaillierten Weisungen des Kirchenrates finden sie hier.

Wir hoffen, dass wir so gemeinsam die kommende Zeit gut überstehen und trotz allem viele Begegnungen möglich sein können.

Mit herzlichen Grüssen im Namen der Kirchenpflege, des Pfarramtes und allen Mitarbeitenden

Barbara Jones, Kirchenpflege

Weitere Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie
(Update gültig ab 13.9.2021)


Ab Montag 13.September 2021 treten neue Bestimmungen des Bundesrates in Kraft. Im Zentrum steht eine Ausweitung der Zertifikatspflicht für Personen ab 16 Jahren. Für unsere Kirchgemeinde hat die neue Regelung folgende Auswirkungen:

Gottesdienste und weitere Anlässe
Im Herbst und Winter sind wieder grössere Gottesdienste geplant und damit die Besucherzahl 50 rasch überschritten. Aus diesem Grund hat sich die Kirchenpflege entschieden, per sofort die Zertifikatspflicht für alle Gottesdienste und weiteren Anlässe einzuführen. Maskenpflicht und das Contact Tracing sind dann aufgehoben und Konsumation ist grundsätzlich möglich.

Für Gottesdienste mit Kindern empfehlen wir eine Maske für die Erwachsenen. Dies zum Schutz der Kinder unter 12 Jahren, die noch nicht geimpft werden können.

Für die Regio Gottesdienste gelten grundsätzlich die Regeln der jeweiligen Gemeinde (Dägerlen ohne, Hettlingen mit Zertifikat).

Unterricht
Für Angebote und Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen gibt es keine Einschränkungen.
Das Konflager kann nur mit einem Zertifikat besucht werden.

Bitte informieren Sie sich kurz vor den Gottesdiensten und Veranstaltungen auf unserer Homepage www.ref-hettlingen.ch, welche Corona-Regeln aktuell gelten.

Die detaillierten Weisungen des Kirchenrates finden sie hier.

Wir hoffen, dass wir so gemeinsam die kommende Zeit gut überstehen und trotz allem viele Begegnungen möglich sein können.

Mit herzlichen Grüssen im Namen der Kirchenpflege, des Pfarramtes und allen Mitarbeitenden

Barbara Jones, Kirchenpflege

Aktuelle Massnahmen zur Verlangsamung der Corona-Epidemie
(Update gültig ab 28.06.2021)



Der Bundesrat hat die Massnahmen gegen das Coronavirus weiter gelockert. Hier die wichtigsten Informationen zum momentanen Stand:


Gottesdienste und weitere Anlässe

  • In den Räumen dürfen zwei Drittel der Kapazität genutzt werden, zwischen jedem Sitz bleibt ein Platz frei.
  • Die maximale Personenzahl bei Gottesdiensten in der Kirche Hettlingen beträgt 88, wenn alle Bereiche genutzt werden (Bänke, Stühle an den Wänden, Chor, Empore).
  • Bei allen Gottesdiensten und Anlässen gilt weiterhin die Maskentragepflicht.
  • Der Gemeindegesang im Gottesdienst ist mit Maske zulässig.
  • Seit dem 6.6.2021 findet der Kirchenkaffee/-apéro wieder statt. Von sämtlichen Besuchern müssen die Kontaktdaten erfasst werden. Es darf nur im Sitzen konsumiert werden.
  • Der Seniorenmittagstisch startet am Donnerstag, 2. September wieder.


Räume: In allen öffentlich zugänglichen Räumen (Pfarrschüür, Kirche, Sekretariat im Pfarrhaus) gilt weiterhin Maskentragepflicht.

Vor jedem Anlass, den Sie besuchen möchten, holen Sie sich bitte unter
www.ref-hettlingen.ch oder 052 301 12 81 (Sekretariat: Dienstag und Freitag) die neusten Informationen ab.


Die detaillierten Weisungen des Kirchenrates finden Sie hier.


Mit herzlichen Grüssen im Namen der Kirchenpflege, des Pfarramts und allen Mitarbeitenden


Jacques-Antoine von Allmen
Co-Präsident der Kirchenpflege und Öffentlichkeitsarbeit


Nadja Naef
Sekretariat

Aktuelle Massnahmen zur Verlangsamung der Corona-Epidemie
(Update gültig ab 31.05.2021)



Der Bundesrat hat die Massnahmen gegen das Coronavirus gelockert. Es können wieder Veranstaltungen mit umfangreichen Hygiene-, Masken- und Abstandregeln sowie reduzierten Besucherzahlen durchgeführt werden.
Hier die wichtigsten Informationen zum momentanen Stand:


Gottesdienste und weitere Anlässe

  • Neu dürfen 100 Personen in Innenräumen und 300 Personen Draussen teilnehmen. Räume dürfen zur Hälfte ihrer Kapazität belegt sein.
  • Die maximale Personenzahl bei Gottesdiensten in Kirchen beträgt 100. Veranstaltende und Auftretende werden nicht mitgerechnet. Aufgrund ihrer Grösse können weiterhin nur 30 bis 44 Gäste in unserer Kirche mitfeiern. Dies hängt davon ab, ob Chor und Seitenstühle benutzt werden können.
  • Anlässe mit Anmeldung (Kurse, Kunstführung, …) dürfen mit maximal 50 Personen durchgeführt werden.
  • In der Kirche gilt weiterhin der Abstand von 1.5m zwischen Einzelpersonen oder Paaren/Familien.
  • Bei allen Gottesdiensten und Anlässen gilt weiterhin die Maskentragepflicht.
  • Der Gemeindegesang im Gottesdienst ist mit Maske zulässig.
  • Ab dem 6.6.2021 findet der Kirchenkaffee/-apéro wieder statt. Von sämtlichen Besuchern müssen die Kontaktdaten erfasst werden. Pro Tisch sind im Innenbereich maximal vier und im Aussenbereich sechs Personen erlaubt. Es darf nur im Sitzen konsumiert werden.
  • Mit Ausnahme der Konfirmationen am 13. Und 20. Juni werden bis auf Weiteres keine Gottesdienste im Live-Streaming übertragen.
  • Der Seniorenmittagstisch: Findet bis auf Weiteres nicht statt.


Räume: In allen öffentlich zugänglichen Räumen (Pfarrschüür, Kirche, Sekretariat im Pfarrhaus) gilt weiterhin Maskentragepflicht.

Vor jedem Anlass, den Sie besuchen möchten, holen Sie sich bitte unter
www.ref-hettlingen.ch oder 052 301 12 81 (Sekretariat: Dienstag und Freitag) die neusten Informationen ab.


Die detaillierten Weisungen des Kirchenrates finden Sie hier.


Mit herzlichen Grüssen im Namen der Kirchenpflege, des Pfarramts und allen Mitarbeitenden


Jacques-Antoine von Allmen
Co-Präsident der Kirchenpflege und
Öffentlichkeitsarbeit


Nadja Naef
Sekretariat

Aktuelle Massnahmen zur Verlangsamung der Corona-Epidemie
(Update gültig ab 19.04.2021)



Die Corona-Situation dauert leider noch an und wir brauchen alle noch Geduld. Die jüngsten Lockerungen betreffen die Kirche nur am Rand. Die Kirche hat in dieser Situation einerseits eine wichtige seelsorgerliche Funktion. Andererseits möchte die Zürcher Landeskirche und wir von der Kirchgemeinde Hettlingen auch unseren gesellschaftlichen Beitrag dazu leisten, die Ausbreitung und die Folgen der Pandemie einzudämmen. In diesem Spannungsfeld bewegen wir uns mit den kirchlichen Angeboten, die nur teilweise, mit entsprechenden begleitenden Schutzmassnahmen oder in geänderter Form durchgeführt werden können.

Hier die wichtigsten Informationen zum momentanen Stand:

Gottesdienste und weitere Anlässe

  • Es sind wieder Veranstaltungen erlaubt. Maximal 50 Personen in Innenräumen können teilnehmen. Der Raum darf nur zu einem Drittel seiner Kapazität belegt sein. Bitte holen Sie sich vor jedem Anlass, den Sie besuchen möchten, unter www.ref-hettlingen.ch oder 052 301 12 81 (Sekretariat: Dienstag und Freitag) die neusten Informationen.
  • Für sämtliche Gottesdienste bis und mit 20. Juni 2020 bitten wir wieder um Anmeldung bis Freitag, 17 Uhr unter 052 301 12 81 oder ref-hettlingen@ref-hettlingen.ch.
  • Die maximale Personenzahl bei Gottesdiensten in der Kirche beträgt 50. Veranstaltende und Auftretende werden nicht mitgerechnet. Je nachdem, ob Chor und Seitenstühle benutzt werden können, können 30 bis 44 Gäste in unserer Kirche mitfeiern.
  • In der Kirche gilt der Abstand von 1.5m zwischen Einzelpersonen oder Paaren/Familien.
  • Bei allen Gottesdiensten und Anlässen gilt Maskentragepflicht.
  • Singen im Gottesdienst (mit Maske) ist wieder erlaubt, ausser für Chöre.
  • Wir müssen weiterhin auf den Kirchenkaffee oder Apéro nach dem Gottesdienst verzichten.
  • Livestreaming: Folgende Gottesdienste werden via Livestream unter www.ref-hettlingen.ch übertragen:

         - 23. Mai, 10 Uhr: Pfingsten, Pfarrer Jörg Wanzek
         - 13. Juni, 10 Uhr: Konfirmation 1, Pfarrerin Nadine Mittag
         - 20. Juni, 10 Uhr, Konfirmation 2, Pfarrerin Nadine Mittag

  • Seniorenmittagstisch: Findet bis auf Weiteres nicht statt.


Kirchlicher Unterricht: Der kirchliche Unterricht findet wieder in den gewöhnlichen Räumen statt..

Räume: In allen öffentlich zugänglichen Räumen (Pfarrschüür, Kirche, Sekretariat im Pfarrhaus) gilt Maskentragepflicht.

Die detaillierten Weisungen des Kirchenrates finden Sie hier.

Mit herzlichen Grüssen im Namen der Kirchenpflege, des Pfarramts und allen Mitarbeitenden

Jacques-Antoine von Allmen, Co-Präsident der Kirchenpflege und Öffentlichkeitsarbeit

Aktuelle Massnahmen zur Verlangsamung der Corona-Epidemie
(Update 19.03.2021)


Die Corona-Situation dauert leider noch an und wir brauchen alle noch Geduld. Die Kirche hat in dieser Situation einerseits eine wichtige seelsorgerliche Funktion. Andererseits möchte die Zürcher Landeskirche und wir von der Kirchgemeinde Hettlingen auch unseren gesellschaftlichen Beitrag dazu leisten, die Ausbreitung und die Folgen der Pandemie einzudämmen. In diesem Spannungsfeld bewegen wir uns mit den kirchlichen Angeboten, die nur teilweise, mit entsprechenden begleitenden Schutzmassnahmen oder in geänderter Form durchgeführt werden können.

Hier die wichtigsten Informationen zum momentanen Stand:

Gottesdienste und weitere Anlässe

  • Bitte holen Sie sich vor jedem Anlass, den Sie besuchen möchten, unter www.ref-hettlingen.ch oder 052 301 12 81 (Sekretariat: Dienstag und Freitag) die neusten Informationen.
  • Für die Gottesdienste ab 21. März und bis und mit Ostern bitten wir wieder um Anmeldung (bis Freitag unter 052 301 12 81 oder ref-hettlingen@ref-hettlingen.ch).
  • Die maximale Teilnehmenden-Zahl beträgt 50 Personen. Veranstaltende und Auftretende werden nicht mitgerechnet. Je nachdem, ob Chor und Seitenstühle benutzt werden können, können 30 bis 44 Gäste in der Kirche mitfeiern.
  • In der Kirche gilt der Abstand von 1.5m zwischen Einzelpersonen oder Paaren/Familien.
  • Bei Gottesdiensten und bei allen Anlässen gilt Maskentragepflicht.
  • Auf den Gemeindegesang muss nach Weisung des Kirchenrates verzichtet werden.
  • Wir müssen weiterhin auf den Kirchenkaffee oder Apéro nach dem Gottesdienst verzichten.
  • Livestreaming: Folgende Gottesdienste werden via Livestream unter www.ref-hettlingen.ch übertragen:

        - 21. März, 10.30 Uhr: Regionaler Brot für alle-Gottesdienst, Pfarrer Jörg Wanzek
        - 2. April, 10 Uhr: Karfreitagsgottesdienst mit Abendmahl, Pfarrerin Nadine Mittag
        - 4. April, 10 Uhr: Ostergottesdienst mit Abendmahl, Pfarrer Jörg Wanzek

  • Seniorenmittagstisch: Findet bis auf Weiteres nicht statt.

       
Kirchlicher Unterricht: Der kirchliche Unterricht findet wieder wie gewohnt statt..

Räume: In allen öffentlich zugänglichen Räumen (Pfarrschüür, Kirche, Sekretariat im Pfarrhaus) gilt Maskentragepflicht.

Die detaillierten Weisungen des Kirchenrates finden Sie hier.

Mit herzlichen Grüssen im Namen der Kirchenpflege, des Pfarramts und allen Mitarbeitenden

Jacques-Antoine von Allmen, Co-Präsident der Kirchenpflege und Öffentlichkeitsarbeit

Aktuelle Massnahmen zur Verlangsamung der Corona-Epidemie
(Update 19.01.2021)


Die Corona-Situation dauert leider noch an und wir brauchen alle noch Geduld. Die Kirche hat in dieser Situation einerseits eine wichtige seelsorgerliche Funktion. Andererseits möchte die Zürcher Landeskirche und wir von der Kirchgemeinde Hettlingen auch unseren gesellschaftlichen Beitrag dazu leisten, die Ausbreitung und die Folgen der Pandemie einzudämmen. In diesem Spannungsfeld bewegen wir uns mit den kirchlichen Angeboten, die nur teilweise, mit entsprechenden begleitenden Schutzmassnahmen oder in geänderter Form durchgeführt werden können.

Hier die wichtigsten Informationen zum momentanen Stand:

Gottesdienste und weitere Anlässe

  • Bitte holen Sie sich vor jedem Anlass, den Sie besuchen möchten, unter www.ref-hettlingen.ch oder 052 301 12 81 (Sekretariat: Dienstag und Freitag) die neusten Informationen.
  • Gottesdienstbesuche sind im Moment wieder ohne Anmeldung möglich.
  • Die maximale Teilnehmenden-Zahl beträgt 50 Personen. Veranstaltende und Auftretende werden nicht mitgerechnet. Je nachdem, ob Chor und Seitenstühle benutzt werden können, können 30 bis 44 Gäste in der Kirche mitfeiern.
  • In der Kirche gilt der Abstand von 1.5m zwischen Einzelpersonen oder Paaren/Familien.
  • Bei Gottesdiensten und bei allen Anlässen gilt Maskentragepflicht.
  • Auf den Gemeindegesang muss nach Weisung des Kirchenrates verzichtet werden.
  • Wir müssen weiterhin auf den Kirchenkaffee oder Apéro nach dem Gottesdienst verzichten.
  • Livestreaming: Folgende Gottesdienste werden via Livestream unter www.ref-hettlingen.ch übertragen:

        - 14. Feb., 10 Uhr: Pfarrerin Simone Keller
        - 21. März, 10.30 Uhr: „Brot für alle“, Pfarrer Jörg Wanzek
        - 2. April, 10 Uhr: Karfreitag, Pfarrerin Nadine Mittag
        - 4. April, Ostern, Pfarrer Jörg Wanzek

  • Seniorenmittagstisch: Findet bis auf Weiteres nicht statt.


Kirchlicher Unterricht: Bis Ende Februar 2021 kann der kirchliche Unterricht coronabedingt nicht als Präsenzunterricht durchgeführt werden. Wir sind trotzdem mit den Untikindern und Konfirmand*innen in Kontakt. Genauere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite.

Räume: In allen öffentlich zugänglichen Räumen (Pfarrschüür, Kirche, Sekretariat im Pfarrhaus) gilt Maskentragepflicht.

Die detaillierten Weisungen des Kirchenrates finden Sie hier.

Mit herzlichen Grüssen im Namen der Kirchenpflege, des Pfarramts und allen Mitarbeitenden

Jacques-Antoine von Allmen, Co-Präsident der Kirchenpflege und Öffentlichkeitsarbeit

Aktuelle Massnahmen zur Verlangsamung der Corona-Epidemie
(Hettlingen, 12. Dezember 2020)


Die verschärften Massnahmen haben auch für das kirchliche Leben Folgen.

Gottesdienste und weitere Anlässe

  • Die maximale Teilnehmenden-Zahl beträgt 50 Personen. Veranstaltende und Auftretende werden nicht mitgerechnet. Je nachdem, ob Chor und Seitenstühle benutzt werden können, können 30 bis 44 Gäste in der Kirche mitfeiern.
  • Für die Gottesdienste in der Advents- und Weihnachtszeit ist eine Anmeldung erforderlich. Melden Sie sich bitte bis zwei Tage vor dem Anlass an unter 052 301 12 81 oder ref-hettlingen@ref-hettlingen.ch.
  • Das Mitglied der Kirchenpflege, das beim Gottesdienst Dienst hat, entscheidet über den Einlass in die Kirche.
  • In der Kirche gilt der Abstand von 1.5m zwischen Einzelpersonen oder Paaren/Familien.
  • Bei Gottesdiensten und bei allen Anlässen gilt Maskentragepflicht.
  • Auf den Gemeindegesang muss nach Weisung des Kirchenrates verzichtet werden.
  • Wir verzichten vorderhand wieder auf den Kirchenkaffee oder das Apero nach dem Gottesdienst.
  • Viele Gottesdienste werden live gestreamt unter www.ref-hettlingen.ch.
  • Der Senioren-Mittagstisch findet bis auf Weiteres nicht statt.
  • Der Benefiz-Kinoabend findet am 22. Januar 2021 mit Heimlieferservice und Filmstreaming statt.


Räume: In allen öffentlich zugänglichen Räumen (Pfarrschüür, Kirche, Sekretariat im Pfarrhaus) gilt Maskentragepflicht.

Unterricht: Der kirchliche Unterricht kann bis Ende Februar nicht mehr physisch stattfinden. Die Eltern wurden direkt kontaktiert. Der Konf-Unterricht findet soweit möglich online statt.

Die detaillierten Weisungen des Kirchenrates finden Sie hier.
Wir hoffen, dass wir so das Licht der Weihnacht empfangen dürfen. «Das Licht leuchtet in der Dunkelheit, und die Dunkelheit konnte das Licht nicht überwinden» (Johannes 1,5).

Mit herzlichen Grüssen
im Namen der Kirchenpflege, des Pfarramts und allen Mitarbeitenden

Jacques-Antoine von Allmen
Co-Präsident der Kirchenpflege und Öffentlichkeitsarbeit

Aktuelle Massnahmen zur Verlangsamung der Corona-Epidemie
(1. Dezember 2020)


Trotz rückläufigen Ansteckungszahlen bleiben die bisherigen Regeln in Kraft.

Gottesdienste und weitere Anlässe
 

  • Die maximale Zahl der Teilnehmenden beträgt 50 Personen. Veranstaltende und Auftretende werden nicht mitgerechnet. Je nachdem, ob Chor und Seitenstühle benutzt werden, können 30 bis 44 Gäste in der Kirche mitfeiern.
  • Für die Gottesdienste in der Adventszeit ist eine Anmeldung erforderlich. Diese nimmt das Sekretariat bis Freitag vor dem Gottesdienst bis 17 Uhr entgegen unter:
  • 052 301 12 81 oder ref-hettlingen@ref-hettlingen.ch.
  • Das Mitglied der Kirchenpflege, welches beim Gottesdienst Dienst hat, entscheidet über den Einlass in die Kirche.
  • In der Kirche gilt der Abstand von 1.5m zwischen Einzelpersonen oder Paaren/Familien.
  • Bei Gottesdiensten und bei allen Anlässen gilt Maskentragepflicht.
  • Auf den Gemeindegesang muss nach Weisung des Kirchenrates verzichtet werden.
  • Wir verzichten vorderhand wieder auf den Kirchenkaffee oder das Apéro nach dem Gottesdienst.
  • Der Senioren-Mittagstisch findet von November bis Februar nicht statt.
  • Der Benefiz-Kinoabend findet am 22. Januar 2021 mit Heimlieferservice und Filmstreaming statt.
  • Die Seniorenweihnacht am 9. Dezember 2020, findet statt, allerdings ohne gemeinsames gemütliches Beisammensein.
  • Chor-Proben sind nicht erlaubt, so mussten wir das Gregorianik-Singen erneut verschieben.

 
Räume: In allen öffentlich zugänglichen Räumen (Pfarrschüür, Kirche, Sekretariat im Pfarrhaus) gilt Maskentragepflicht.

Unterricht: Der kirchliche Unterricht findet weiterhin statt. Für die Jugendlichen im Oberstufenalter gilt Maskentragepflicht, also auch im Konf-Unterricht.

Die detaillierten Weisungen des Kirchenrates finden sich unter hier.
Wir hoffen, dass wir so einen Hauch von Advent gemeinsam erleben können. «Das Licht leuchtet in der Dunkelheit, und die Dunkelheit konnte das Licht nicht überwinden» (Johannes 1,5).

Mit herzlichen Grüssen
im Namen der Kirchenpflege, des Pfarramts und allen Mitarbeitenden

Jacques-Antoine von Allmen
Co-Präsident der Kirchenpflege und Öffentlichkeitsarbeit

Aktuelle Massnahmen zur Verlangsamung der Corona-Epidemie
Hettlingen, 30. Oktober 2020


Der starke Anstieg der Ansteckungszahlen zieht auch wieder neue Einschränkungen im kirchlichen Leben nach sich.

Gottesdienste und weitere Anlässe
 

  • Die maximale Teilnehmenden-Zahl beträgt 50 Personen. Veranstaltende und Auftretende werden nicht mitgerechnet.
  • In der Kirche gilt der Abstand von 1.5m zwischen Einzelpersonen oder Paaren/Familien.
  • Bei Gottesdiensten und bei allen Anlässen gilt Maskenpflicht.
  • Auf den Gemeindegesang muss nach Weisung des Kirchenrates verzichtet werden.
  • Wir verzichten vorderhand wieder auf den Kirchenkaffee oder den Apéro nach dem Gottesdienst.
  • Die Amtseinsetzung von Pfarrerin Nadine Mittag und Pfarrer Jörg Wanzek findet um 10.30 Uhr in der Mehrzweckhalle statt. 50 Personen können mitfeiern. Das anschliessende gemütliche Zusammensein mit Wurst und Brot kann leider nicht stattfinden.
  • Das Frauenfrühstück findet ohne Frühstück in der Kirche statt.
  • Der Senioren-Mittagstisch findet im November, Dezember und Januar nicht statt.
  • Der «Benefizfilmabend mit Dinner» wird in anderer Form zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden.
  • Die Seniorenweihnacht findet ohne anschliessenden Zvieri statt.
  • Chor-Proben sind nicht erlaubt, so müssen wir das Projekt «Reine Männersache» erneut verschieben.

 
Räume: In allen öffentlich zugänglichen Räumen (Pfarrschüür, Kirche, Sekretariat im Pfarrhaus) gilt Maskenpflicht.

Unterricht: Der kirchliche Unterricht findet weiterhin statt. Für die Jugendlichen im Oberstufenalter gilt Maskenpflicht, also auch im Konf-Unterricht.

Die detaillierten Weisungen des Kirchenrates finden sich hier.

Im Sommer und Frühherbst konnten wir unser Zusammensein als Gemeinde wieder freier pflegen. Die Kirchenpflege ist sich bewusst, dass diese neuen Massnahmen einschneidend sind. Sie sucht nach Wegen, wie wir als Gemeinde sicher und doch besinnlich Advent und Weihnachten feiern können. Outdoor und Online werden wieder Themen sein.


Mit herzlichen Grüssen
im Namen der Kirchenpflege, des Pfarramts und allen Mitarbeitenden

Jacques-Antoine von Allmen
Co-Präsident der Kirchenpflege und Öffentlichkeitsarbeit

Aktuelle Massnahmen zur Verlangsamung der Corona-Epidemie
(Hettlingen, 23. Oktober 2020)



Der starke Anstieg der Ansteckungszahlen zieht auch wieder Einschränkungen im kirchlichen Leben nach sich.

Gottesdienste und weitere Anlässe

  • In der Kirche gilt der Abstand von 1.5m zwischen Einzelpersonen oder Paaren/Familien.
  • Bei Gottesdiensten und bei allen Anlässen gilt eine Maskentragepflicht.
  • Wir verzichten vorderhand wieder auf den Kirchenkaffee oder den Apéro nach dem Gottesdienst.
  • Ebenfalls verzichten wir auf den Apéro nach der Kirchgemeindeversammlung.
  • Am Frauenfrühstück können maximal 20 Frauen teilnehmen.
  • Der Senioren-Mittagstisch findet im November und Dezember nicht statt.
  • Der Benefiz-Kinoabend wird in anderer Form zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden.
  • Die Seniorenweihnacht findet statt, allerdings ohne gemeinsames gemütliches Beisammensein.
  • Das spontane Versammeln von mehr als 15 Personen vor kirchlichen Gebäuden vor und nach Veranstaltungen ist untersagt.


Räume
In allen öffentlich zugänglichen Räumen (Pfarrschüür, Kirche, Sekretariat im Pfarrhaus) gilt eine Maskentragepflicht.

Unterricht
Der kirchliche Unterricht findet weiterhin statt.

Die detaillierten Weisungen des Kirchenrates finden sich hier.
Im Sommer und Frühherbst konnten wir unser Zusammensein als Gemeinde wieder freier pflegen. Die Kirchenpflege ist sich bewusst, dass diese neuen Massnahmen einschneidend sind. Sie sucht nach Wegen, wie wir als Gemeinde sicher - und doch besinnlich - Advent und Weihnachten feiern können.

Mit herzlichen Grüssen
im Namen der Kirchenpflege, des Pfarramts und allen Mitarbeitenden

Jacques-Antoine von Allmen
Co-Präsident der Kirchenpflege und Öffentlichkeitsarbeit


Hettlingen, 23. Oktober 2020

Aktuelle Massnahmen zur Verlangsamung der Corona-Epidemie (
Hettlingen, 21. September 2020)


Diesen Herbst stehen grössere Gottesdienste an. Einige finden in der Mehrzweckhalle statt. Für alle Gottesdienste gilt im Grundsatz das Schutzkonzept, das die Evangelische Kirche Schweiz EKS erarbeitet hat. Dazu kommen aber die Weisungen des Regierungsrates für Veranstaltungen ab 100 Personen. Das bedeutet

Gottesdienste in der Kirche

  • In der Kirche gilt der Abstand von 1.5m zwischen Einzelpersonen oder Paaren/Familien.
  • Können die Abstände nicht eingehalten werden können (mehr als 35 anwesende Personen), gilt auf Empfehlung des Kirchenrates und nach Beschluss der Kirchenpflege Maskentragepflicht.
  • Beim Singen gilt auf alle Fälle Maskentragepflicht.
  • Beim Kirchenkaffee müssen wir zwingend die Kontaktdaten der Anwesenden aufnehmen (Name, Vorname, Telefonnummer und Postleitzahl).


Gottesdienste in der Mehrzweckhalle
Ab 100 Personen müssen zwingend die Abstände eingehalten (maximale Personenzahl 199) oder Masken getragen werden.

Abendmahl
Wir informieren im Vorfeld auf Flyern und im Internet, wenn ein Abendmahl gefeiert wird. Die Angaben, wie wir Abendmahl feiern finden Sie unten auf dieser Webseite (Eintrag vom 18. Sept.).

Die detaillierten Weisungen des Kirchenrates finden sich hier.

Mit herzlichen Grüssen
im Namen der Kirchenpflege, des Pfarramts und allen Mitarbeitenden

Jacques-Antoine von Allmen
Co-Präsident der Kirchenpflege und Öffentlichkeitsarbeit

Aktuelle Massnahmen zur Verlangsamung der Corona-Epidemie (18. September 2020)



Diesen Herbst stehen grössere Gottesdienste an. Einige finden in der Mehrzweckhalle statt. Für alle Gottesdienste gilt im Grundsatz das Schutzkonzept, das die Evangelische Kirche Schweiz EKS erarbeitet hat. Dazu kommen aber die Weisungen des Regierungsrates für Veranstaltungen ab 100 Personen. Das bedeutet:

Gottesdienste in der Kirche

  • In der Kirche gilt der Abstand von 1.5 m zwischen Einzelpersonen oder Paaren/Familien.
  • Können die Abstände nicht eingehalten werden können, erfassen wir die Kontaktdaten, um eine allfällige Infektionskette zurückverfolgen zu können.
  • Beim Singen gilt Maskentragepflicht.
  • Beim Kirchenkaffee müssen wir zwingend die Kontaktdaten der Anwesenden aufnehmen (Name, Vorname, Telefonnummer und Postleitzahl).


Gottesdienste in der Mehrzweckhalle
Ab 100 Personen müssen zwingend die Abstände eingehalten (maximale Personenzahl 199) oder Masken getragen werden.

So feiern wir Abendmahl:

  • Wir entschieden je nach Situation, ob wir Abendmahl feiern oder nicht.
  • Wir informieren im Vorfeld auf Flyern und im Internet, wenn ein Abendmahl gefeiert wird.
  • Wir verzichten auf Gemeinschaftskelche.
  • Bei der Vorbereitung und beim Zuschneiden des Brotes tragen wir Handschuhe und Gesichtsmasken.
  • Pfarrpersonen sowie Helfende desinfizieren vor der Austeilung sichtbar ihre Hände. Bei Bedarf verwenden wir auch Handschuhe.
  • Wir legen das Abendmahlsbrot entweder separat bereit oder reichen es mit einer kleinen Brotzange in die Hände.
  • Beim wandelnden Abendmahl achten wir darauf, den Abstand von 1.50m einzuhalten. Falls dies nicht möglich ist, gilt die Maskenpflicht.
  • Die Spendeworte sprechen wir entweder vor der Austeilung für alle oder dann bei Einzelzuspruch mit Schutzmaske.
  • Wir betten das Abendmahl im Gottesdienst liturgisch so ein, dass Gemeindeglieder, die nicht daran teilnehmen wollen, sich nicht herabgesetzt fühlen.


Die detaillierten Weisungen des Kirchenrates finden sich hier.


Mit herzlichen Grüssen
im Namen der Kirchenpflege, des Pfarramts und allen Mitarbeitenden

Jacques-Antoine von Allmen
Co-Präsident der Kirchenpflege und Öffentlichkeitsarbeit

Hettlingen, 18. September 2020

Aktuelle Massnahmen zur Verlangsamung der Corona-Epidemie (26. Juni 2020)



Seit Pfingsten ist die Durchführung von Gottesdiensten wieder erlaubt. Wir freuen uns sehr! Zugleich ist es nicht angezeigt, gleich in den Vor-Corona-Modus zurückzukehren. An den Sonntagen seit Pfingsten feiern wir bis zu den Sommerferien abwechslungsweise zusammen in der Kirche und mit den kreativen Hettlinger «Worten zum Sonntag».

Für die Gottesdienste in der Kirche gilt ein Schutzkonzept, das die Evangelische Kirche Schweiz EKS erarbeitet hat. Dazu gehört:
 

  • In der Kirche gilt der Abstand von 1.5 m zwischen Einzelpersonen oder Paaren/Familien
  • Können die Abstände nicht eingehalten werden, erfassen wir beim Ausgang die Kontaktdaten, um eine allfällige Infektionskette zurückverfolgen zu können
  • Wenn die Abstände eingehalten werden, dürfen wir wieder singen! Wenn nicht, experimentieren wir weiter mit Lied und Musik.
  • Beim Kirchenkaffee zusammen sein, können wir seit dem 14. Juni. Auch da werden wir die Kontaktdaten der Anwesenden aufnehmen


Die detaillierten Weisungen des Kirchenrates finden sich hier.

Der kirchliche Unterricht ab dem 2. Klassunti bis inklusive Konfunterricht findet wieder statt. Die Konfirmationen sind auf den 6. und auf den 13. September verschoben.

Mit herzlichen Grüssen
im Namen der Kirchenpflege, des Pfarramts und allen Mitarbeitenden

Jacques-Antoine von Allmen
Co-Präsident der Kirchenpflege und Öffentlichkeitsarbeit


Hettlingen, 26. Juni 2020

Aktuelle Massnahmen zur Verlangsamung der Corona-Epidemie (26. Juni 2020)



Seit Pfingsten ist die Durchführung von Gottesdiensten wieder erlaubt. Wir freuen uns sehr! Zugleich ist es nicht angezeigt, gleich in den Vor-Corona-Modus zurückzukehren. An den Sonntagen seit Pfingsten feiern wir bis zu den Sommerferien abwechslungsweise zusammen in der Kirche und mit den kreativen Hettlinger «Worten zum Sonntag».

Für die Gottesdienste in der Kirche gilt ein Schutzkonzept, das die Evangelische Kirche Schweiz EKS erarbeitet hat. Dazu gehört:
 

  • In der Kirche gilt der Abstand von 1.5 m zwischen Einzelpersonen oder Paaren/Familien
  • Können die Abstände nicht eingehalten werden, erfassen wir beim Ausgang die Kontaktdaten, um eine allfällige Infektionskette zurückverfolgen zu können
  • Wenn die Abstände eingehalten werden, dürfen wir wieder singen! Wenn nicht, experimentieren wir weiter mit Lied und Musik.
  • Beim Kirchenkaffee zusammen sein, können wir seit dem 14. Juni. Auch da werden wir die Kontaktdaten der Anwesenden aufnehmen


Die detaillierten Weisungen des Kirchenrates finden sich hier.

Der kirchliche Unterricht ab dem 2. Klassunti bis inklusive Konfunterricht findet wieder statt. Die Konfirmationen sind auf den 6. und auf den 13. September verschoben.

Mit herzlichen Grüssen
im Namen der Kirchenpflege, des Pfarramts und allen Mitarbeitenden

Jacques-Antoine von Allmen
Co-Präsident der Kirchenpflege und Öffentlichkeitsarbeit


Hettlingen, 26. Juni 2020

Aktuelle Massnahmen zur Verlangsamung der Corona-Epidemie (29. Mai 2020




Der Bundesrat hat am 20. Mai als weiterer Schritt zur Öffnung des öffentlichen Lebens ab Pfingsten die Durchführung von Gottesdiensten wieder erlaubt.

Wir freuen uns darauf sehr! Zugleich ist es nicht angezeigt, gleich in den Vor-Corona-Modus zurückzukehren. An den Sonntagen ab Pfingsten feiern wir bis zu den Sommerferien abwechslungsweise zusammen in der Kirche und mit den kreativen Hettlinger «Wort zum Sonntag».

Für die Gottesdienste in der Kirche gilt ein Schutzkonzept, das die Evangelische Kirche Schweiz EKS erarbeitet hat. Dazu gehört:
 

  • In der Kirche ist mit 30 Personen der Abstand von 2m gewährleistet. Plätze werden bezeichnet sein.
  • Kommen mehr Feiernde, erfassen wir am Ausgang die Kontaktdaten, um eine allfällige Infektionskette zurückverfolgen zu können.
  • Weil wir auf den Gemeindegesang verzichten müssen, experimentieren wir mit Lied und Musik.
  • Beim Kirchenkaffee zusammen sein können wir ab 14. Juni. Da werden wir auch die Kontaktdaten der Anwesenden aufnehmen.


Die detaillierten Weisungen des Kirchenrates finden sich hier.

Der kirchliche Unterricht ab 2. Klassunti bis inklusive Konfunterricht findet in angepasster Form ab 8. Juni wieder statt. Die Konfirmationen sind auf den 6. und auf den 13. September geplant.

Mit herzlichen Grüssen
im Namen der Kirchenpflege, des Pfarramts und allen Mitarbeitenden

Jacques-Antoine von Allmen
Co-Präsident der Kirchenpflege und Öffentlichkeitsarbeit


Hettlingen, 29. Mai 2020

Aktuelle Massnahmen zur Verlangsamung der Corona-Epidemie (01. Mai 2020)




Der Bundesrat hat am 16. April erste Schritte zur Öffnung des öffentlichen Lebens in Aussicht gestellt. Daraus ergibt sich für das kirchliche Leben
 

  • Es finden bis am 7. Juni keine Gottesdienste sowie gottesdienstliche Veranstaltungen und Abendmahlsfeiern statt. Nur die Glocken läuten zur gewohnten Zeit und erinnern an die gottesdienstliche Versammlung. Danach werden Gottesdienste in eingeschränktem Rahmen stattfinden nach einem Schutzkonzept, das die Evangelische Kirche Schweiz EKS erarbeitet.
  • Es finden bis am 7. Juni keinerlei kirchliche Veranstaltungen und Reisen statt.
  • Die Kirchen bleiben offen - herzliche Einladung auch in unserer Kirche eine Kerze anzuzünden und einen Moment der Ruhe zu geniessen.
  • Beerdigungen im engen Familienkreis können stattfinden. Die entsprechenden Schutzmassnahmen werden mit dem Bestattungsamt abgesprochen.


Die detaillierten Weisungen des Kirchenrates finden sich hier.

Der kirchliche Unterricht ab 2. Klassunti bis inklusive Konfunterricht findet in der gewohnten Form frühestens ab 8. Juni wieder statt. Die Konfirmationen feiern wir nach den Sommerferien 2020. Über weitere Details und Termine informieren wir Sie sobald wie möglich.

Mit herzlichen Grüssen
im Namen der Kirchenpflege, des Pfarramts und allen Mitarbeitenden

Jacques-Antoine von Allmen
Co-Präsident der Kirchenpflege und Öffentlichkeitsarbeit


Hettlingen, 1. Mai 2020

Aktuelle Massnahmen zur Verlangsamung der Corona-Epidemie (17. März 2020)



Die Situation rund um die Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus spitzt sich weiter zu. Am 16. März hat der Bundesrat die «ausserordentliche Situation» gemäss Epidemiegesetz ausgerufen. Dazu ordnet der Kirchenrat zu den bisherigen Massnahmen tiefe Einschnitte ins Gemeindeleben an (gültig mindestens bis 30. April), u.a.:
 

  • Es finden keine Gottesdienste sowie gottesdienstlichen Veranstaltungen und Abendmahls-feiern statt. Nur die Glocken läuten zur gewohnten Zeit und erinnern an die Zeit der gottes-dienstlichen Versammlung.
  • Die Konfirmationen vom 7. und 21. Juni 2020 können nicht wie geplant stattfinden und wer-den mindestens auf die Zeit nach den Sommerferien 2020 verschoben.
  • Es finden keinerlei kirchliche Veranstaltungen und Reisen statt.
  • Die Kirchen bleiben offen.
  • Beerdigungen im engsten Kreis können stattfinden.


Die detaillierten Weisungen des Kirchenrates finden sich hier.

Praktisch zeitgleich mit der Ausrufung der „aussergewöhnlichen Lage“ durch den Bundesrat wurde der Versand der Kirchgemeinde zur Passions- und Osterzeit verteilt. Dieser spiegelt die Situation, wie sie sich am 13. März darstellte. Auch wir wurden von den Ereignissen überrollt...

Wir sind begeistert von der Welle der Solidarität mit den älteren und gefährdeten Menschen, die auch in Hettlingen spürbar ist. Wir tragen die Aktion «Nachbarschaftshilfe Hettlingen CoVid-19“ auf hilf-jetzt.ch mit. Wenn Sie selber oder jemand aus der Nachbarschaft in dieser Zeit der Isolierung Hilfe brauchen, bitte zögern Sie nicht, eine der Kontaktnummern anzurufen oder auch die Nummer des Pfarramts (052 301 12 80).

In unsere Zeit spricht das Gedicht von Dietrich Bonhoeffer aus einer anderen Notzeit (1944):

Von guten Mächten wunderbar geborgen
Erwarten wir getrost, was kommen mag
Gott ist mit uns am Abend und am Morgen
Und ganz gewiss an jedem neuen Tag.



Mit herzlichen Grüssen
im Namen der Kirchenpflege, des Pfarramts und allen Mitarbeitenden

Jacques-Antoine von Allmen
Co-Präsident der Kirchenpflege und Öffentlichkeitsarbeit


Hettlingen, 17. März 2020

Absage aller Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen

Sämtliche Veranstaltungen der reformierten Kirche Hettlingen mit Kindern und Jugendlichen sind bis Ende der Frühlingsferien aufgrund der neuesten Entwicklungen und Bestimmungen das Corona-Virus betreffend abgesagt.

Kontakt

Reformierte Kirchgemeinde Hettlingen
Kirchsteig 7
8442 Hettlingen
Tel052 301 12 81
E-Mailref-hettlingen@ref-hettlingen.ch

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